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Prüfung von Anschlagmitteln

Die regelmässige Überprüfung von Anschlagmitteln ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben sondern dient auch dazu, potenzielle Defekte oder Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu Unfällen führen können.

Durch eine sorgfältige Überprüfung können Arbeitsrisiken minimiert und die Arbeitsumgebung sicherer gestaltet werden. Zudem ermöglichen regelmäßige Inspektionen eine effiziente Instandhaltung der Anschlagmittel, was letztendlich die Betriebssicherheit erhöht und Ausfallzeiten reduziert.

Anschlagmittel
Anschlagmittel
Gesetzliche Grundlagen

Artikel 82 des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes (UVG) legt fest, dass Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, dass Anschlagmittel regelmäßig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Gefahr für die Arbeitnehmer darstellen. Durch regelmäßige Prüfungen können potenzielle Defekte oder Schwachstellen rechtzeitig erkannt und behoben werden, wodurch Unfälle vermieden werden

Die EKAS Richtlinie 6512 Artikel 6 legt fest, dass Anschlagmittel vor ihrer ersten Verwendung sowie regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden müssen. Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden und umfassen eine visuelle Inspektion sowie gegebenenfalls eine funktionelle Prüfung

Zu prüfende Anschlagmittel

Spezielle Ausrüstungen, die zum Heben, Transportieren, Sichern und Bewegen von Lasten verwendet werden.

Als Anschlagmittel gelten u.a.

  • Anschlagketten
  • Anschlagseile
  • Textile Anschlagmittel (z.B. Bänder, Schlingen, Gehänge, Gurte)
  • Anschlagpunkte
  • Drallfänger
  • Schäkel
  • Haken