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Prüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten

Durch regelmässige Prüfungen von Leitern, Tritten und Gerüsten können potenzielle Defekte oder Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Die Gesetze legen fest, dass Arbeitsmittel wie Leitern bestimmungsgemäss verwendet und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen.

Letztendlich dient die Prüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten dazu, Unfälle zu verhindern, das Risiko von Arbeitsunterbrechungen zu reduzieren und die Produktivität zu steigern.

Gesetzliche Grundlagen

Der Umgang mit Leitern ist in einer Reihe von Vorschriften geregelt, die sicherstellen sollen, dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist.

In Artikel 32a der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) wird gefordert, dass Arbeitsmittel wie Leitern bestimmungsgemäß verwendet werden.

Im 3. Abschnitt, Artikel 20 und 21, der Bauarbeitenverordnung (BauAV) werden rechtliche Vorgaben für das Arbeiten mit Leitern an einem Bauwerk festgelegt.

Die EKAS-Richtlinie „Arbeitsmittel“ zeigt auf, wie die gesetzlichen Verpflichtungen beim Einsatz, der Verwendung und der Instandhaltung von Arbeitsmitteln erfüllt werden können.

In den Normen SN EN 131, Teile 1 bis 7 „Leitern“, wird der Stand der Technik in Bezug auf Leitern dargestellt.

Zu prüfende Leitern
  • Mehrzweckleiter
  • Anlegeleiter
  • Bockleiter
  • Schiebeleiter
  • Teleskopleiter
  • Seilzugleiter
  • Steckleiter
  • Tritte